I. Präambel
Der Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport basiert
auf dem Prinzip der Verantwortung für das Wohl der Sportlerinnen und
Sportler. Er ist ein selbstauferlegter Kanon von Pflichten und stellt
ein in Worte gefaßtes, traditionell gewachsenes, sittlich angestrebtes
und gewissensbestimmtes Standesethos dar. Er ist die immer neu zu prüfende
moralische Grundlage für ein eigenbestimmtes berufliches Selbstverständnis
im Rahmen unseres freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens unter strenger
Beachtung der Würde des Menschen und der Bürgerrechte. Er ist ein wesentlicher
Bestandteil der Entwicklung einer Berufskultur, die sich der menschlichen
Leistung und der Prämisse von Humanität verpflichtet fühlt.
Der Ehrenkodex hat normen-
und wertbegründete Orientierungen für die Gesinnung und das Handeln
im Bereich des Trainings und Wettkampfes zum Inhalt. Diese Orientierungen
sind im Grundsatz an einem "humanen Leistungssport" sowie am Wohl von
Kindern und Jugendlichen, an der "mündigen Athletin" und am "mündigen
Athleten" ausgerichtet. Die damit verbundenen Verpflichtungen sind von
der Überzeugung getragen, daß Leistung und Humanität, Sieg und Moral,
Erfolg und persönliches Glück nicht nur miteinander zu vereinbaren sind,
sondern sich auch gegenseitig bedingen. Dies bedeutet:
Die durch Training zu
erreichenden Leistungssteigerungen dürfen nur durch humane Maßnahmen
verwirklicht werden.
Die Erfolge im Wettkampf
sind unter Befolgung der jeweils geltenden Regeln und unter Beachtung
des Fairneß-Gebots anzustreben. Dabei gilt:
Die Würde des Menschen
hat in Training und Wettkampf immer Vorrang!
Vor diesem Hintergrund
kommt der pädagogischen Verantwortung der Trainerinnen und Trainer für
die ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler, insbesondere für
die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer Erziehung zur Leistung ganz
besondere Bedeutung zu.
Der Ehrenkodex und die
mit ihm gegebenen Pflichten und Verantwortungen betreffen nicht nur
den Umgang der Trainerinnen und Trainer mit den betreffenden Sportlerinnen
und Sportlern, sondern auch den gegenseitigen Umgang zwischen ihnen
und den fürsorgepflichtigen Eltern, den anderen in das Sportgeschehen
eingebundenen Personen wie Ärztinnen und Ärzten, ehren- und hauptamtlichen
Funktionärinnen und Funktionären, Kolleginnen und Kollegen, Zuschauerinnen
und Zuschauern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Medien, Wirtschaft
und Politik.
Trainerinnen und
Trainer können ihre Pflichten nur dann sinnvoll erfüllen, wenn alle
beteiligten Gruppen die Prinzipien des Ehrenkodexes akzeptieren.
Aus diesem Grund dient
der Ehrenkodex nicht nur der persönlichen Sicherheit, dem persönlichen
Schutz und den sozialen Anforderungen der mit dem Training befaßten
Personen. Der Ehrenkodex geht von der Selbstbestimmung des Berufsstandes
der Trainerinnen und Trainer im deutschen Sport aus. Er ist wesentlicher
Bestandteil der Entwicklung und Festigung einer Berufskultur, die sich
der menschlichen Leistung unter der Vorherrschaft der Humanität verpflichtet
fühlt. Er leistet deshalb auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung
eines positiven Selbstbildes von Trainerinnen und Trainern.
Die Verantwortlichen
im deutschen Sport verpflichten sich ihrerseits, den Ehrenkodex im Bedarfsfalle
in enger Zusammenarbeit mit den Trainerinnen und Trainern weiterzuentwickeln
und die Rahmenbedingungen für die praxisnahe Umsetzung dieser ethisch-moralischen
Vorgaben zu schaffen. Der Deutsche Sportbund und seine Mitgliedsorganisationen
stützen und schützen ihre Trainerinnen und Trainer (sowie alle anderen
verantwortlichen Betreuerinnen und Betreuer von Sportlerinnen und Sportlern)
bei der Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
II. Ehrenkodex
- Trainerinnen und
Trainer respektieren die Würde der Sportlerinnen und Sportler, die
unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft,
Weltanschauung, Religion, politischer Überzeugung oder wirtschaftlicher
Stellung gleich und fair behandelt werden.
- Trainerinnen und
Trainer bemühen sich, die Anforderungen des Sports in Training und
Wettkampf mit den Belastungen des sozialen Umfeldes, insbesondere
von Familie, Schule, Ausbildung und Beruf, in Einklang zu bringen.
- Trainerinnen und
Trainer bemühen sich um ein pädagogisch verantwortliches Handeln:
- Sie geben an
die zu betreuenden Sportlerinnen und Sportler alle wichtigen Informationen
zur Entwicklung und Optimierung ihrer Leistung weiter.
- Sie beziehen
die Sportlerinnen und Sportler in Entscheidungen ein, die diese
persönlich betreffen.
- Sie berücksichtigen
bei Minderjährigen immer auch die Interessen der Erziehungsberechtigten.
- Sie fördern die
Selbstbestimmung der ihnen anvertrauten Sportlerinnen und Sportler.
- Sie bemühen sich
bei Konflikten um offene, gerechte und humane Lösungen.
- Sie wenden keine
Gewalt gegenüber den ihnen anvertrauten Athletinnen und Athleten
an, insbesondere keine sexuelle Gewalt.
- Sie erziehen
zur Eigenverantwortlichkeit und zur Selbständigkeit der Sportlerinnen
und Sportler, auch im Hinblick auf deren späteres Leben.
- Trainerinnen und
Trainer erziehen ihre Sportlerinnen und Sportler darüber hinaus zu
- sozialem Verhalten
in der Trainingsgemeinschaft,
- zu fairem Verhalten
innerhalb und außerhalb des Wettkampfes und zum nötigen Respekt
gegenüber allen anderen in das Leistungssportgeschehen eingebundenen
Personen und Tieren,
- zum verantwortlichen
Umgang mit der Natur und der Mitwelt.
- Das Interesse der
Athletinnen und Athleten, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihr
Glück stehen über den Interessen und den Erfolgszielen der Trainerinnen
und Trainer sowie der Sportorganisationen. Alle Trainingsmaßnahmen
sollen dem Alter, der Erfahrung sowie dem aktuellen physischen und
psychischen Zustand der Sportlerinnen und Sportler entsprechen.
- Trainerinnen und
Trainer verpflichten sich, den Gebrauch verbotener Mittel (Doping)
zu unterbinden und Suchtgefahren (Drogen-, Nikotin- und Alkoholmißbrauch)
vorzubeugen. Sie werden durch gezielte Aufklärung und Wahrnehmung
ihrer Vorbildfunktion negativen Auswüchsen entgegenwirken.
beschlossen vom DSB-Hauptausschuß
am 13. Dezember 1997 in Frankfurt/Main
© Deutscher
Sportbund, Bundesausschuß für Ausbildung und Weiterbildung