ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Anzeigenvertrag
§ 1 Anzeigenvertrag - Geltungsbereich
(1) "Anzeigenvertrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Einschaltung
einer oder mehrerer Anzeigen eines Stellenanbieters.
(2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich
unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder
von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluß
(1) Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn
a.) wir schriftlich oder durch e-mail den Anzeigenauftrag bestätigen
oder
b.) wir die Stellenanzeige im Internet verbreiten.
§ 3 Ablehnungsbefugnis
(1) Wir behalten uns vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts,
der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies
gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche
oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt
bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen
unzumutbar ist.
(2) Wir sind berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen,
deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen
die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers
aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme
unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers
wird hierdurch nicht begründet.
§ 4 Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche
Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung
gestellten Textinformationen trägt allein der Auftraggeber die
Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung
der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in
irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen
uns erwachsen.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige
geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung
zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, daß er
zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
(3) Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten
Stellenanzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte.
Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, ist, soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten
und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder einer
für ihn tätigen Agentur verbunden.
(4) Alle von uns veröffentlichten Informationen (Texte,
Bilder usw.) unterliegen unserem Copyright. Ausgenommen hiervon sind
jedoch von uns veröffentlichte Informationen, deren Erstellung
- einschließlich des HTML-Quelltextes - vom Auftraggeber selbst
bzw. einer für diesen tätigen Agentur übernommen wurde.
§ 5 Beginn der Veröffentlichung
Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber
durch die Online-Schaltung vereinbarten Zeitpunkt.
§ 6 Entgelte, Verzug
(1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Anzeigenschaltung vorbehaltlich
einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer im Internet
online über die Domain "der-uebungsleiter.de." abrufbare
Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste,
die zum Zeitpunkt der Zugangs des Antrags des Auftraggebers von uns
im Internet veröffentlicht wird.
(2) Die Rechnung wird von uns unmittelbar nach Schaltung
der Anzeige per Email erstellt und dem Auftraggeber übersandt.
Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach
Schaltung durch den Auftraggeber.
(3) Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden als
den gesetzlichen Zinssatz nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend
zu machen.
(4) Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt,
wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig
festgestellt worden ist.
(5) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug,
sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung
von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services
bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungbeträge
einstweilig einzustellen. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen
eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung
zu machen.
.§ 7 Änderung des Anzeigentextes
(1) Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen
an der durch uns verbreiteten Stellenanzeige des Auftraggebers während
des Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern uns dies technisch
und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen,
die die Identität der Anzeige betreffen, so daß im Falle
der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue
Stelle ausgeschrieben würde.
(2) Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken
sind, werden kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so
werden wir hierüber den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung
der aufwandsabhängigen Kosten, die gewünschte Änderung
der Stellenanzeige erst dann vornehmen, wenn eine entsprechende schriftliche
bzw. durch e-mail erfolgende Bestätigung des Auftraggebers uns
zugegangen ist.
§ 8 Gewährleistung
(1) Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen
Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Stellenanzeige.
Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der
Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm
zu erstellen.
(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere
nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft-
und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
oder
- durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider
oder bei einem Online-Dienst oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte
Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller
und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger
als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach
Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(3) In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat jedoch
der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung
seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige
hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch
nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt
wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert
sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die
wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung
einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt
vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des
Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
§ 9 Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete
Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und
etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist
bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln
mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer
Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge,
so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
II. Allgemeines
§ 1 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten,
die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung
dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht
zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über
die Beendigung des Vertrages hinaus.
(2) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1
Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, daß wir seine personenbezogenen
Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke
maschinell verarbeiten.
§ 2 Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste
(1) Wir stellen dem Kunden lediglich die Möglichkeit zum Zugriff
auf unsere Dienste wie z.B. Anzeigenschaltung oder Trainersuche zur
Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit
der in unserer Diensten von den Stellensuchenden angegeben Daten. Insbesondere
auch nicht dafür, daß ein Kontakt mit den Stellensuchenden
zustande kommt.
(2) Wir gewährleisten daher nur eine dem jeweils üblichen
technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit
der Daten. Dem Kunden ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand
der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies
Programm zu erstellen und es möglich ist, daß unsere Daten
ohne unser Verschulden nicht immer verfügbar sind. Insbesondere
stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Daten ohne
unser Verschulden nicht verfügbar sind,
- bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware
(z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall beim Internet-Provider oder Online-Diensten oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf
sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller
Provider und Online-Dienste oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden
(fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich
vereinbarten Schaltung andauert.
§ 3 Links
Die Site www.der-uebungsleiter.de enthält Links zu anderen Sites.
Wir tragen keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken
oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder
unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden,
die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein
der Anbieter der Site, auf welche verwiesen wurde.
§ 4 Haftung
(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung,
Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung
von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in
besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluß gilt
nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig
verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für
grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen,
die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch
für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen
Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren
Schaden begrenzt.
§ 5 Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist
Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für
die Aufhebung dieser Regelung.
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen
UN-Kaufgesetze.
(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die
Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel
wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und
ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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